Der Weg zu deiner Führerausweis-Kategorie
Roller Kategorie A1
Ab 16 Jahren beschränkt auf 125ccm, jedoch maximal 11kW Motorleistung.
Absolvierter Nothelfer-Kurs & Theorieprüfung bestanden. 12 Stunden oblig. Grundschulung und oblig. Verkehrskunde-Unterricht (VKU) erforderlich.
Inhaber der Kat. B (Auto) müssen keinen Nothelferkurs, keine Theorieprüfung und kein VKU mehr absolvieren. Ein gültiger Lernfahrausweis ist jedoch erforderlich.
Töff Kategorie A beschränkt 35 kW
Ab 18 Jahren leistungsbeschränkt (max. 35 kW). Das Prüfungsfahrzeug darf nicht der Kategorie A1 entsprechen. Eine praktische Prüfung mit einem Motorrad (max. 35 kW) ist zwingend. Das Prüfungsfahrzeug darf gemäss Fahrzeugausweis höchstens 35 kW Leistung aufweisen und muss soziustauglich sein.
12 Stunden oblig. Grundschulung. Gültiger Lernfahrausweis erforderlich.
Gültigkeit Lernfahrausweis: 4 + 12 Monate.
Inhaber der Kat. B (Auto) müssen keinen Nothelferkurs, keine Theorieprüfung und kein VKU mehr absolvieren.
Töff Kategorie A
Frühestens 2 Jahre nach bestandener praktischer Prüfung mit einem leistungsbeschränkten, max. 35 kW Motorrad, kann ein weiterer Lernfahrausweis für die Kategorie A angefordert werden.
Das Prüfungsfahrzeug für die Kategorie A muss gemäss Fahrzeugausweis mindestens 35,1 kW Leistung aufweisen und muss soziustauglich sein.
Gültigkeit Lernfahrausweis: 12 Monate
Auto Kategorie B
Mindestalter 17 Jahre. Absolvierter Nothelfer-Kurs & Theorieprüfung bestanden.
Danach oblig. Verkehrskunde-Unterricht (VKU) erforderlich.
Auto Kategorie BE
Für Anhängerausbildung ist ein Lernfahrausweis erforderlich (Gültigkeit zwei Jahre).
Weiterführende Informationen über alle Ausweiskategorien findest du auf der Website "fuehrerausweise.ch".
Vorbereitungen
Nothilfekurs absolvieren, total 10 Stunden, Gültigkeit 6 Jahre. Infos auf nohe.ch Nothelferkurse. Gesuchsformular für den Lernfahrausweis online ausfüllen oder direkt bei mir anfordern. Gesundheitsfragen auf dem Formular ausfüllen und einen Sehtest beim Optiker durchführen. Das ausgefüllte Formular, zusammen mit einem Passfoto in Farbe und dem Nothelferausweis muss bei der Einwohnerkontrolle (Wohngemeinde) abgegeben werden. Das Senden ans StVA erfolgt durch die Einwohnerkontrolle.
Anschliessend die Zulassungskarte zur Theorieprüfung vom StVA abwarten. Die Theorieprüfungen finden in Chur, Rohanstrasse 5, jeweils Montag und Mittwoch nachmittags statt (siehe hier). Es empfiehlt sich, jeweils zirka 30 Minuten vor Prüfungsbeginn anwesend zu sein.
Nach bestandener Theorieprüfung wird der Lernfahrausweis vom StVA innert 5 Arbeitstagen zugestellt. Das praktische Fahren ist erst nach Erhalt des Lernfahrausweises zulässig.
Parallel zum praktischen Unterricht sind 4 Doppelstunden Verkehrskunde-Unterricht (VKU) zu absolvieren. Alle Kursinfos dazu unter "Kursdaten" oder telefonisch bei mir.
Aus langjähriger Erfahrung sollte für die sehr komplexe Fahrausbildung unbedingt ein Fahrlehrer-Fachmann beigezogen werden!
Falsche Angewohnheiten aus verfrühten Privatfahrten können die Ausbildung unnötig verlängern.